Kombi Fortbildung für Fahrlehrer und BKF-Ausbilder gem. § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV
Kombi-Fortbildung für Fahrlehrer und BKF-Ausbilder
Diese Schulung richtet sich an alle, die ihre Kenntnisse gem. § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV auffrischen und erweitern möchten.
Inhalte und Schwerpunkte der Fortbildung:
Änderungen der Vorschriften für den Güter- und Personenkraftverkehr
Neuerungen im Straßenverkehrsrecht
Aktuelle Entwicklungen im Fahrlehrerrecht
Ladungssicherung in Theorie und Praxis
Fahrzeugtechnik und technische Neuerungen
Wirtschaftsfaktor Fahrschule und betriebswirtschaftliche Aspekte.
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt: Ein tägliches Mittagessen, Heißgetränke mit süßen Begleitern und vitaminreichen Alternativen stehen Ihnen während der Veranstaltung zur Verfügung.
Hinweis: Die Fortbildung kann auch tageweise gebucht werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nur an einzelnen Tagen teilnehmen möchten.
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten erhalten Sie zwei Bescheinigungen zur Vorlage bei der zuständigen Behörden als Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV.
Status: 
Belegung: 25 von 25 Plätzen frei
Kursnr.: 264-KFLF-2
Beginn: Mi., 09.12.2026, 08:00 - 17:00 Uhr
Dauer: 3
Kursort: Rudolf-Diesel-Str. 12, 21684 Stade Raum 2
Gebühr: 899,00 € (inkl. MwSt.)
Rudolf-Diesel-Str. 12
21684 Stade
